
Datenschutz ist in seinen vielen Facetten einer der wichtigsten Aspekte des modernen Lebens – insbesondere für Wirtschaftsakteure ist die sichere Aufbewahrung und letzten Endes Vernichtung von Daten eine unabdingbare Aufgabe.
Bisher waren für Deutschland in Fragen des Datenschutzes das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die verschiedenen Landesdatenschutzgesetze ausschlaggebend. Durch die 2016 in Kraft getretene neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) werden europaweit unterschiedliche Datenschutzbestimmungen harmonisiert; in vielen Fällen, auch in Deutschland, führt dies zu Änderungen der Rechtslage, insbesondere bzgl. Rechenschaftspflichten und Haftungsfragen. Die Übergangsfrist endet zum 25. Mai 2018.
Durch Umsetzung der DIN 66399 in Prozessen und Technik stellt die Datenmühle GmbH auch nach diesem Stichtag sicher, dass Ihre datenschutzwürdigen Unterlagen sicher, rechtskonform und komfortabel vernichtet werden.
Sie sind als „Herr der Daten“ für die sichere und ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie (nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen) die Vernichtung schutzwürdiger Daten zuständig. Zur Orientierung definiert die DIN 66399 drei Schutzklassen, die je nach Schutzwürdigkeit des Materials zunehmende Anforderungen an den Vernichtungsprozess festlegen.
Kern des Vernichtungsprozesses ist die mechanische Zerteilung in Partikel, deren Größe durch die jeweilige Schutzklasse und die jeweils zulässigen Sicherheitsstufen vorgegeben ist. Durch verschiedene Prozessmaßnahmen wie Zugriffs- und Zugangsschutz kann die Sicherheit des gesamten Prozesses erhöht und somit auch höchste Anforderungen erfüllt werden.
Der Kunde ist für die Einstufung des zu vernichtenden Materials in eine der drei Schutzklassen selbst verantwortlich. Hieraus ergeben sich konkrete Sicherungsmaßnahmen für den für die Vernichtung Verantwortlichen und alle am Prozess teilnehmenden Stellen.
Die DIN 66399 wurde in Zusammenarbeit durch Anbieter und Behörden erstellt, um die veraltete Norm DIN 32757 durch ein zeitgemäßes Normenwerk für technische und organisatorische Maßnahmen zu ersetzen.
Die Norm umfasst drei Teile, die die verschiedenen technischen und organisatorischen Anforderungen an einen sicheren Entsorgungsprozess für schutzwürdige Daten definieren und beschreiben.
DIN 66399 (1): Grundlagen und Definitionen
DIN 66399 (2): Technische Anforderungen
DIN 66399 (3): Varianten und Prozesse
Der Datenmühle GmbH wurde die Erreichung der für Material der Schutzklasse 3 erforderlichen Sicherheitsstufen im Vernichtungsprozess zertifiziert.
Die Datenmühle GmbH betreibt ein nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.
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